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   BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17   

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https://dejure.org/2018,1699
BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17 (https://dejure.org/2018,1699)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17 (https://dejure.org/2018,1699)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 (https://dejure.org/2018,1699)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Befangenheitsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Mitwirkung der Richter an dem Verfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Befangenheitsgesuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19
    Ablehnung der Mitwirkung der Richter an dem Verfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Befangenheitsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit - wegen Mitwirkung an einer früheren Verfassungsbeschwerde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Das Ablehnungsgesuch ist auch, soweit die Richterinnen und Richter Huber, "Kessel-Wulf" und König namentlich bezeichnet werden, offensichtlich unzulässig; es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGK 8, 59 ).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17
    Die Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann jedoch für sich die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris).
  • BVerfG, 15.12.1988 - 1 BvR 1487/87
    Auszug aus BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17
    Die offensichtliche Unzulässigkeit hinsichtlich der nicht namentlich bezeichneten Richterinnen und Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich bereits daraus, dass diese nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -, juris).
  • BVerfG, 16.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch in dem Verfahren betreffend Ausgangs- und

    Ungeachtet dessen kann eine Gehörsverletzung für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen; erforderlich ist vielmehr das Hinzutreten weiterer Umstände (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 3), die vorliegend jedoch nicht dargetan sind.
  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18

    Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten,

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 1316/18 -, juris, Rn. 1; stRspr).

    Ein Ausschlusstatbestand liegt hingegen nicht vor im Falle der Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 2-4).

  • BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels substantiierter Darlegung möglicher

    Weitere Gründe, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit des Richters ergeben könnte, werden vom Beschwerdeführer nicht dargetan (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 - 1 BvR 125/22 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 09.03.2022 - 1 BvR 125/22

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen als unzulässig und Nichtannahme der

    Darüber hinausgehende besondere Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit der hier abgelehnten Richterinnen und Richter begründen könnten, zeigt die Beschwerdeführerin nicht auf (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, Rn. 3; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 1413/18

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen fehlender Benennung der Richter

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1316/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkung

    Die Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann jedoch für sich die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und offensichtlich unzulässiges

    Darüberhinausgehende besondere Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters begründen könnten, zeigt der Beschwerdeführer nicht auf (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 - 1 BvR 125/22 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22

    Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen

    Darüber hinaus gehende besondere Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit der hier abgelehnten Richterinnen und Richter begründen könnten, zeigen die Beschwerdeführenden nicht auf (vgl. auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17, - Rn. 3).
  • BVerfG, 24.10.2018 - 1 BvR 2022/18

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 15.04.2020 - 2 BvR 43/20

    Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen und Verfassungsbeschwerde nicht

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 161/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 131/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 132/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 133/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

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